Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der Nimovis-Plattform. Verträge kommen mit Privatkunden und mit Geschäftskunden zustande. Wo für beide Gruppen Unterschiedliches gilt, sagt der Text es ausdrücklich: Privatkunden sehen Preise einschließlich Umsatzsteuer und haben ein Widerrufsrecht.
§ 1 Anbieter
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung der Nimovis-Plattform zwischen
Nimovis UG (haftungsbeschränkt) i. G.vertreten durch den Geschäftsführer Niclas Mohr
Höperfeld 12, 21033 Hamburg
E-Mail: kontakt@nimovis.com
im Folgenden „Nimovis" genannt, und dem Kunden.
(2) Hinweis zur Rechtsform. Die Gesellschaft befindet sich in Gründung. Die Eintragung in das Handelsregister ist beantragt, aber noch nicht erfolgt. Bis zur Eintragung haftet der Handelnde nach § 11 Abs. 2 GmbHG persönlich. Nach der Eintragung tritt die eingetragene Gesellschaft in alle bestehenden Verträge ein; Nimovis wird die Kunden darüber unterrichten.
§ 2 Geltungsbereich, Kundenkreis
(1) Diese AGB gelten für sämtliche Verträge über die entgeltliche und unentgeltliche Nutzung der Plattform und der darin angebotenen Produkte.
(2) Verträge kommen mit Verbrauchern und mit Unternehmern zustande. Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB); Unternehmer ist, wer in Ausübung einer solchen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Den juristischen Personen des öffentlichen Rechts und den öffentlich-rechtlichen Sondervermögen stehen Unternehmer gleich.
(2a) Der Kunde gibt im Bestellvorgang an, als was er bestellt. Von dieser Angabe hängen die Preisdarstellung, das Widerrufsrecht und die verlangten Pflichtangaben ab. Maßgeblich für die Rechtsstellung bleibt die tatsächliche Zweckrichtung des Geschäfts; die Angabe dient dem Nachweis dessen, was der Kunde beim Abschluss erklärt hat.
(2b) Entgeltliche Verträge setzen Volljährigkeit voraus. Der Kunde bestätigt sie im Bestellvorgang. Eine darüber hinausgehende Prüfung findet nicht statt.
(3) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennt Nimovis nicht an, es sei denn, Nimovis stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(4) Für die unentgeltliche Nutzung des Free-Pakets gelten diese AGB mit Ausnahme der §§ 6 bis 8 (Preise, Abrechnung, Zahlungsverzug).
(4a) Das Free-Paket ist unentgeltlich, und Nimovis verlangt dafür auch keine Bereitstellung personenbezogener Daten als Gegenleistung. Die bei der Registrierung erhobenen Angaben (Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, Passwort) dienen ausschließlich der Durchführung des Vertrags. Werbliche Nachrichten erhält der Kunde nur nach ausdrücklicher Einwilligung; deren Erteilung ist für die Nutzung nicht Voraussetzung und kann jederzeit widerrufen werden. Eine Auswertung des Nutzungsverhaltens zu Werbe- oder Analysezwecken findet nicht statt. Gesetzliche Rechte, die Verbrauchern bei unentgeltlichen Verträgen über digitale Produkte zustehen, bleiben unberührt.
(5) Räumlicher Geltungsbereich. Entgeltliche Verträge kommen ausschließlich mit Kunden zustande, die ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Der Kunde gibt seinen Sitz im Bestellvorgang an. Verlegt er ihn später ins Ausland, teilt er das Nimovis unverzüglich in Textform mit; die Angabe im Konto lässt sich dafür nicht verwenden, weil dort nur bediente Sitzländer wählbar sind.
(6) Ausfuhr- und Sanktionsvorbehalt. Der Abschluss und die Durchführung des Vertrags stehen unter dem Vorbehalt, dass ihnen keine Ausfuhr-, Einfuhr- oder Sanktionsvorschriften der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland oder anderer anwendbarer Rechtsordnungen entgegenstehen. Der Kunde sichert zu, dass weder er noch eine Person, die ihn beherrscht oder für ihn handelt, in einer einschlägigen Sanktionsliste geführt wird und dass er die Leistung nicht unmittelbar oder mittelbar einem gelisteten oder von einem Bereitstellungsverbot erfassten Empfänger zugänglich macht; Änderungen teilt er Nimovis unverzüglich mit. Nimovis darf die Leistung verweigern oder aussetzen und den Vertrag außerordentlich kündigen, soweit dies zur Einhaltung solcher Vorschriften erforderlich ist. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen einer nach Satz 3 berechtigten Leistungsverweigerung sind ausgeschlossen; § 17 bleibt unberührt. Für nicht erbrachte Leistungen bereits gezahlte Entgelte erstattet Nimovis zeitanteilig.
§ 3 Vertragsgegenstand
(1) Nimovis stellt dem Kunden über das Internet eine Software zur Nutzung bereit (Software as a Service). Die Software verbleibt auf den Servern von Nimovis oder seiner Unterauftragnehmer; ein Anspruch auf Überlassung des Programmcodes besteht nicht.
(2) Die Plattform besteht aus dem Nimovis Hub (Konto, Anmeldung, Produktübersicht, Abrechnung, Dokumentenablage) und den jeweils gebuchten Produkten. Zum Zeitpunkt dieser Fassung stehen zur Verfügung:
- Nimovis PDF: Bearbeitung von PDF-Dokumenten (Zusammenfügen, Teilen, Seiten ordnen, Schwärzen, Wasserzeichen, Seitenzahlen, Komprimieren, Textauszug, Bildauszug).
Nimovis Buchhaltung ist ein Werkzeug, mit dem der Kunde seine Buchhaltung selbst führt. Es ist entwickelt, aber noch nicht freigeschaltet und wird erst mit seiner Freischaltung Vertragsgegenstand. Dasselbe gilt für alle weiteren im Katalog als „bald verfügbar" gekennzeichneten Produkte.
(3) Nimovis ist ein Werkzeug, kein Archiv und keine Beratung. Insbesondere gilt:
- a) Nimovis erbringt keine Hilfeleistung in Steuersachen im Sinne des § 2 StBerG und keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Sämtliche Buchungs-, Bewertungs- und Erklärungsentscheidungen trifft der Kunde. Vorschläge der Software sind Vorschläge und bedürfen der Bestätigung durch den Kunden.
- b) Die Software unterstützt den Kunden dabei, die technischen Anforderungen an Unveränderbarkeit und Nachvollziehbarkeit einzuhalten. Eine Zusicherung, dass der Einsatz der Software für sich genommen die Anforderungen der GoBD erfüllt, ist damit nicht verbunden; deren Einhaltung hängt zusätzlich von der Organisation und der Verfahrensdokumentation des Kunden ab.
- c) Die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten des Kunden (u. a. § 147 AO, § 257 HGB) bleiben beim Kunden. Nimovis übernimmt sie nicht. Der Kunde hat sicherzustellen, dass er aufbewahrungspflichtige Unterlagen unabhängig von der Plattform in seinem eigenen Verantwortungsbereich vorhält. Die Plattform hält dafür während der gesamten Vertragslaufzeit Ausfuhrwege bereit; welche das sind, steht in § 13a Abs. 4. Mengengrenzen einzelner Ausfuhrvorgänge sind Losgrößen und begrenzen den Umfang der ausführbaren Daten nicht.
§ 4 Vertragsschluss, Konto
(1) Die Darstellung der Pakete auf der Website und im Hub ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Der Vertrag über die unentgeltliche Nutzung kommt mit der Bestätigung der Registrierung zustande. Der Vertrag über ein entgeltliches Paket kommt mit der Annahme der Bestellung durch Nimovis zustande, spätestens mit der Bereitstellung der bestellten Leistung.
(3) Der Kunde hat die bei der Registrierung und im Bestellvorgang verlangten Angaben vollständig und richtig zu machen und Änderungen unverzüglich im Konto zu aktualisieren.
(4) Der Kunde hat seine Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Besteht der Verdacht einer unbefugten Nutzung, hat der Kunde Nimovis unverzüglich zu unterrichten und sein Passwort zu ändern.
(5) Der Bestellvorgang führt über die Auswahl des Pakets und des Abrechnungszeitraums, die Angabe der Vertrags- und Rechnungsdaten und eine Übersichtsseite, auf der sämtliche Angaben vor dem Absenden geprüft und mit den Bedienelementen des Browsers korrigiert werden können. Erst die Schaltfläche mit der Bestellbezeichnung gibt die Bestellung ab.
(6) Vertragssprache ist Deutsch.
(7) Nimovis speichert den Vertragstext nicht in einer für den Kunden dauerhaft abrufbaren Form im Konto. Der Kunde erhält unmittelbar nach der Bestellung eine E-Mail mit sämtlichen Vertragsbestimmungen in speicher- und druckbarer Form, dazu die Fassungsangabe der einbezogenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der einbezogenen Widerrufs-Angaben. Jede Fassung bleibt unter einer eigenen, dauerhaft gültigen Adresse im Wortlaut abrufbar; diese Adresse steht in der E-Mail und ändert sich auch dann nicht, wenn die Texte später geändert werden.
(8) Gegenüber Unternehmern werden die Pflichten nach § 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BGB und Artikel 246c EGBGB abbedungen, soweit sie über die Absätze 5 bis 7 hinausgehen. Die Pflicht nach § 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BGB bleibt unberührt.
(9) Gegenüber Verbrauchern gilt diese Abbedingung nicht. Für sie gilt ergänzend: Die technischen Schritte des Vertragsschlusses ergeben sich aus Absatz 5. Eingabefehler kann der Kunde vor dem Absenden in den Feldern des Bestellvorgangs berichtigen und den Vorgang jederzeit ohne Folgen abbrechen. Der Zugang der Bestellung wird unverzüglich elektronisch bestätigt; die Bestellbestätigung nach Absatz 7 erfüllt diese Pflicht zugleich. Vertragssprache ist Deutsch. Nimovis unterliegt keinen Verhaltenskodizes.
§ 5 Leistungsumfang der Pakete
(1) Der Leistungsumfang richtet sich nach dem gebuchten Paket. Es gelten die folgenden Grenzen:
| Free | Starter | Business | Professional | |
|---|---|---|---|---|
| Preis je Monat, brutto | 0,00 € | 9,00 € | 29,99 € | 59,99 € |
| Preis je Monat, netto | 0,00 € | 7,56 € | 25,20 € | 50,41 € |
| Preis je Jahr, brutto | 0,00 € | 89,61 € | 298,68 € | 597,48 € |
| Preis je Jahr, netto | 0,00 € | 75,30 € | 250,99 € | 502,08 € |
| Dokumentenspeicher | 1 GB | 50 GB | 200 GB | 1 TB |
| PDF-Vorgänge je Monat | 15 | 300 | unbegrenzt | unbegrenzt |
| Max. Dateigröße (PDF) | 25 MB | 100 MB | 100 MB | 100 MB |
| Gleichzeitige PDF-Sitzungen | 2 | 10 | 10 | 20 |
| Buchhaltung: Firmen | nicht enthalten | nicht enthalten | 1 | 5 |
| Buchhaltung: Mitglieder | nicht enthalten | nicht enthalten | 5 | 15 |
| Testphase | keine | keine | 14 Tage | keine |
(2) Das Paket Individuell wird aus Bausteinen zusammengestellt (Basis, PDF-Kontingente, Speichererweiterungen, Buchhaltung, weitere Firmen und Mitglieder, Prioritäts-Support). Preis und Grenzen des konkreten Abonnements ergeben sich aus der im Bestellvorgang angezeigten Zusammenstellung und werden mit Vertragsschluss festgeschrieben.
(3) Bei jährlicher Zahlweise gewährt Nimovis einen Nachlass von 17 % gegenüber der monatlichen Zahlweise.
(4) PDF-Vorgänge werden je Kalendermonat gezählt und beginnen zu Beginn jedes Abrechnungsmonats neu. Nicht genutzte Vorgänge verfallen. Ist das Kontingent erschöpft, bleiben bereits gespeicherte Dokumente unverändert zugänglich; nur die Ausführung weiterer Vorgänge ist bis zum Beginn des nächsten Zeitraums gesperrt.
(5) Ist der Speicher erschöpft, sind keine weiteren Uploads möglich. Bestehende Daten bleiben unverändert erhalten, lesbar und exportierbar.
(6) Rechnungs-Branding. In den Paketen ohne den Baustein „eigenes Rechnungs-Branding" tragen die Rechnungsdokumente, die der Kunde mit Nimovis Buchhaltung erzeugt, einen dezenten Hinweis auf Nimovis; die frei wählbaren Vorlagen und die eigene Akzentfarbe stehen dort nicht zur Verfügung. Firmenlogo, Inhalt, Beträge, Buchung und elektronische Rechnung bleiben davon unberührt. Der Baustein ist im Paket Professional enthalten und für das Paket Individuell buchbar.
§ 5a Angaben für Verbraucher
Diese Übersicht führt die Angaben zusammen, die einem Verbraucher vor Vertragsschluss zustehen. Sie wiederholt, was an anderer Stelle ausführlicher steht, und ersetzt jene Stellen nicht.
(1) Wesentliche Merkmale. Nimovis stellt browserbasierte Software zur Nutzung bereit. Welche Grenzen für das gebuchte Paket gelten, steht in § 5 Abs. 1; welche Produkte enthalten sind, in § 3 Abs. 2.
(2) Gesamtpreis. Der Preis des gebuchten Pakets einschließlich Umsatzsteuer wird im Bestellvorgang vor der Bestellung angezeigt. Weitere Kosten entstehen nicht; insbesondere gibt es keine Einrichtungsgebühr und keine Kosten für den Datentransfer.
(3) Zahlung und Bereitstellung. Die Zahlung erfolgt über den im Konto hinterlegten Zahlungsweg zu Beginn jedes Abrechnungszeitraums. Die Leistung steht unmittelbar nach dem Abschluss zur Verfügung.
(4) Laufzeit und Kündigung. Es gilt § 12. Ein Abonnement läuft über den gebuchten Zeitraum und danach auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.
(5) Mängelhaftung. Es gilt das gesetzliche Mängelrecht für digitale Produkte (§§ 327 ff. BGB); Einzelheiten stehen in § 16. Eine Garantie wird nicht übernommen.
(6) Funktionsweise, technische Schutzmaßnahmen. Die Nutzung erfordert einen aktuellen Browser und eine Internetverbindung; eine Installation ist nicht nötig. Der Zugang wird über ein Kennwort geschützt, auf Wunsch zusätzlich über einen zweiten Faktor. Die Dateien des Kunden werden weder mit einem Kopierschutz noch mit einer anderen Nutzungsbeschränkung versehen.
(7) Interoperabilität und Kompatibilität. Erzeugte und abgelegte Dateien bleiben in ihren Ursprungsformaten nutzbar und lassen sich mit anderer Software öffnen. Welche Formate die Ausfuhr liefert, steht in § 13a Abs. 4.
(8) Beschränkung des Verkaufsgebiets. Entgeltliche Verträge kommen nur mit Kunden zustande, die ihren Sitz oder Wohnsitz in Deutschland haben (§ 2 Abs. 5).
(9) Widerrufsrecht. Es gilt die Belehrung, die dem Kunden im Bestellvorgang angezeigt und mit der Bestellbestätigung übersandt wird.
(10) Streitbeilegung. Es gilt § 20 Abs. 4.
§ 6 Testphase
(1) Für das Paket Business bietet Nimovis eine Testphase von 14 Tagen an. Sie kann je Kunde einmal in Anspruch genommen werden.
(2) Die Testphase endet mit Ablauf der 14 Tage, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ein entgeltliches Abonnement entsteht daraus nicht; der Kunde schließt es, wenn er es will, selbst ab. Das Konto läuft danach unentgeltlich weiter (§ 13 Abs. 3).
(3) Eine Beendigung während der Testphase wirkt sofort; ein Entgelt fällt nicht an.
§ 7 Preise und Abrechnung
(1) Gegenüber Verbrauchern sind alle angegebenen Preise Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmern sind die Preise Nettopreise; die Umsatzsteuer wird gesondert ausgewiesen. Beide Beträge werden im Bestellvorgang nebeneinander angezeigt.
(2) Abgerechnet wird im Voraus für den jeweils gebuchten Zeitraum (monatlich oder jährlich).
(3) Rechnungen stellt Nimovis elektronisch bereit; der Kunde erklärt sich mit der elektronischen Rechnungsstellung einverstanden.
(4) Wechselt der Kunde während einer laufenden Abrechnungsperiode in ein höherwertiges Paket, wird der Unterschiedsbetrag zeitanteilig berechnet. Beim Wechsel in ein niedrigeres Paket wird die Änderung zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode wirksam; eine Erstattung für den laufenden Zeitraum erfolgt nicht.
(5) Preisänderungen sind nur zulässig, soweit sich die Kosten für Betrieb, Infrastruktur, Wartung, Rechenzentrumsleistungen oder für Leistungen Dritter ändern, die Nimovis für die Bereitstellung der Plattform bezieht. Nimovis gibt Kostensenkungen im selben Umfang weiter wie Kostensteigerungen. Nimovis teilt die Änderung mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Sie gilt frühestens zum Beginn der nächsten Abrechnungsperiode. Der Kunde kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Änderung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen; hierauf weist Nimovis in der Mitteilung hin. Gegenüber Verbrauchern wird eine Preisänderung nur wirksam, wenn der Kunde ihr zustimmt; stimmt er nicht zu, gilt der bisherige Preis bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin fort.
(6) Gutscheine. Ein Gutschein gilt nur für die im Bestellvorgang angezeigte Zusammenstellung aus Paket, Bausteinen und Abrechnungszeitraum und nur innerhalb des auf ihm ausgewiesenen Einlösezeitraums. Er wirkt für die Abrechnungszeiträume, die innerhalb seiner Laufzeit beginnen; danach gilt ohne weitere Mitteilung der vereinbarte Regelpreis. Ein Gutschein je Konto. Gutscheine sind nicht übertragbar, nicht mit anderen Gutscheinen kombinierbar und werden nicht in Geld ausgezahlt. Wechselt der Kunde während der Laufzeit des Gutscheins in ein anderes Paket, bleibt der Nachlass für die verbleibende Laufzeit erhalten.
(7) Voraussetzungen des Wechsels in ein niedrigeres Paket. Ein solcher Wechsel setzt voraus, dass die Nutzung des Kontos die Grenzen des Zielpakets einhält. Überschreitet die Zahl der angelegten Firmen oder Mitglieder die Grenze des Zielpakets, ist der Wechsel erst nach deren Anpassung möglich. Überschreitet der belegte Speicher die Grenze des Zielpakets, ist der Wechsel nach ausdrücklicher Bestätigung durch den Kunden möglich; weitere Uploads sind dann gesperrt, während Lesen, Herunterladen, Exportieren und Löschen möglich bleiben. Während einer Sperre wegen Zahlungsverzugs ist ein Wechsel nicht möglich. Ein Wechsel in das Free-Paket findet nicht statt; das Konto fällt nach dem Ende des Abonnements von selbst darauf zurück (§ 13 Abs. 3). Das Kündigungsrecht nach § 12 bleibt unberührt.
(8) Vorgemerkter Wechsel. Ein Wechsel, der erst zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode wirksam wird, wird vorgemerkt. Bis zum Wirksamwerden kann der Kunde ihn im Hub zurücknehmen. Eine Kündigung lässt einen vorgemerkten Wechsel entfallen.
§ 8 Zahlung, Verzug
(1) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Das Fälligkeitsdatum steht auf der Rechnung.
(2) Kommt der Kunde in Verzug, kann Nimovis nach erfolglosem Ablauf einer weiteren Frist von 14 Tagen den Zugang zu den entgeltlichen Leistungen sperren. Nimovis kündigt die Sperre zuvor an.
(3) Eine Sperre führt nicht zum Verlust von Daten. Die Daten des Kunden bleiben während der Sperre gespeichert und werden nach Ausgleich des Rückstands wieder zugänglich. Für die Löschung gilt ausschließlich § 13.
(4) Das Recht des Kunden zur Aufrechnung besteht, soweit seine Gegenansprüche unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt sind oder in einem Gegenseitigkeitsverhältnis zur Forderung von Nimovis stehen.
§ 9 Verfügbarkeit, Wartung
(1) Nimovis stellt die Plattform mit einer nach dem Stand der Technik angemessenen Sorgfalt bereit und bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit. Eine bestimmte Verfügbarkeitsquote wird nicht zugesagt. Die Plattform wird auf einem Server ohne Ausfallverdopplung betrieben; bei einem Ausfall der Hardware oder des Rechenzentrums kann die Wiederherstellung mehrere Stunden dauern.
(1a) Gegenüber Verbrauchern weicht Absatz 1 von der Beschaffenheit ab, die bei digitalen Produkten dieser Art üblich ist. Die Abweichung wird dem Verbraucher vor Abgabe seiner Vertragserklärung im Bestellvorgang eigens angezeigt und dort gesondert bestätigt; ohne diese Bestätigung kommt kein entgeltlicher Vertrag zustande (§ 327h BGB).
(2) Nicht als Ausfall gelten Zeiten, in denen die Plattform wegen angekündigter Wartungsarbeiten nicht erreichbar ist, sowie Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs von Nimovis liegen (insbesondere Ausfälle von Netzen, Rechenzentren oder Vorleistungen Dritter, höhere Gewalt).
(3) Planbare Wartungsarbeiten kündigt Nimovis mindestens 48 Stunden vorher in Textform oder in der Anwendung an und legt sie nach Möglichkeit in die Zeit zwischen 22 und 6 Uhr. Sie überschreiten im Monatsdurchschnitt vier Stunden nicht. Sicherheitsrelevante Eingriffe und Maßnahmen zur Abwehr einer unmittelbar drohenden Störung kann Nimovis ohne Vorankündigung vornehmen; sie sind von der Obergrenze nach Satz 2 ausgenommen und werden nachträglich mitgeteilt.
(4) Nimovis informiert über Störungen auf der Statusseite der Plattform.
§ 10 Weiterentwicklung und Änderungen der Leistung
(1) Nimovis entwickelt die Plattform fortlaufend weiter und stellt insbesondere die Aktualisierungen bereit, die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit erforderlich sind, einschließlich Sicherheitsaktualisierungen.
(2) Nimovis kann die Leistung über das für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit Erforderliche hinaus ändern, wenn ein triftiger Grund vorliegt, dem Kunden dadurch keine zusätzlichen Kosten entstehen und Nimovis den Kunden rechtzeitig in Textform über die Änderung unterrichtet. Die Mitteilung benennt die Merkmale und den Zeitpunkt der Änderung sowie das Recht des Kunden nach Satz 3. Beeinträchtigt die Änderung die Zugriffsmöglichkeit oder die Nutzbarkeit mehr als nur unerheblich, kann der Kunde den Vertrag innerhalb von 30 Tagen außerordentlich kündigen; die Frist beginnt mit dem Zugang der Mitteilung oder mit dem Zeitpunkt der Änderung, je nachdem welcher Zeitpunkt der spätere ist.
(3) Einzelne Funktionen können eingestellt werden. Nimovis kündigt die Einstellung einer wesentlichen Funktion mindestens drei Monate vorher an und stellt für die betroffenen Daten einen Export bereit.
§ 11 Pflichten und Verantwortung des Kunden
(1) Der Kunde ist für die von ihm eingestellten Inhalte verantwortlich. Er sichert zu, dass er über die erforderlichen Rechte verfügt und dass die Inhalte weder gegen Gesetze noch gegen Rechte Dritter verstoßen.
(2) Der Kunde wird die Plattform nicht missbräuchlich nutzen, insbesondere nicht, um Schadsoftware zu verbreiten, Sicherheitsvorkehrungen zu umgehen, die Plattform übermäßig zu belasten oder automatisiert in einem Umfang abzufragen, der über die vorgesehene Nutzung hinausgeht.
(3) Der Kunde stellt Nimovis von Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen einer schuldhaften Verletzung der Absätze 1 und 2 gegen Nimovis geltend machen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Nimovis unterrichtet den Kunden unverzüglich über einen geltend gemachten Anspruch, gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme und erkennt den Anspruch nicht ohne seine Zustimmung an. Die Freistellung entfällt, soweit den Kunden kein Verschulden trifft.
(4) Datensicherung. Der Kunde bleibt für die Sicherung der von ihm eingestellten Daten verantwortlich. Nimovis führt eigene Sicherungen zum Schutz des Betriebs; diese ersetzen keine eigene Datensicherung des Kunden und sind nicht als Archiv des Kunden ausgelegt. Gesetzliche Mängelrechte, insbesondere der Anspruch auf Nacherfüllung, bleiben unberührt.
§ 11a Unzulässige Inhalte, Meldung und Maßnahmen
(1) Unzulässig sind Inhalte, deren Einstellen, Speichern oder Zugänglichmachen gegen geltendes Recht verstößt oder Rechte Dritter verletzt. Dazu gehören insbesondere Inhalte, die Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte verletzen, Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse Dritter unbefugt offenbaren, Schadsoftware enthalten, zu Straftaten auffordern, volksverhetzend, gewaltverherrlichend oder kinder- und jugendgefährdend sind. Unzulässig ist außerdem die Nutzung der Plattform für die Verbreitung unerbetener Werbung.
(2) Meldung. Jede Person kann Nimovis einen Inhalt melden, den sie für unzulässig hält. Die Meldung geht an kontakt@nimovis.com und ist auch ohne Konto möglich. Sie soll enthalten: eine hinreichend begründete Darlegung, warum der Inhalt unzulässig ist; die genaue Fundstelle, in der Regel die Adresse des Inhalts; Name und E-Mail-Adresse der meldenden Person, außer bei Meldungen, die sich auf Straftaten des sexuellen Missbrauchs von Kindern beziehen; und die Erklärung, dass die Angaben nach bestem Wissen richtig und vollständig sind. Nimovis bestätigt den Eingang unverzüglich und teilt der meldenden Person die getroffene Entscheidung einschließlich der Gründe mit.
(3) Maßnahmen. Stellt Nimovis fest, dass ein Inhalt unzulässig ist oder gegen § 11 verstößt, trifft Nimovis die jeweils mildeste geeignete Maßnahme. In Betracht kommen, aufsteigend: der Hinweis an den Kunden mit der Aufforderung zur Abhilfe, das Verbergen oder Entfernen des betroffenen Inhalts, das Aussetzen einer einzelnen Freigabe oder Funktion, das Aussetzen des Zugangs zum Konto und als letzte Stufe die Kündigung nach § 12 Abs. 4. Die Kündigung des gesamten Vertrags ist nicht die einzige und nicht die erste Reaktionsmöglichkeit.
(4) Begründung und Widerspruch. Nimovis unterrichtet den betroffenen Kunden über jede Maßnahme nach Absatz 3, benennt den betroffenen Inhalt, die Maßnahme, ihre Dauer, die Tatsachen und Umstände, auf die sie sich stützt, und die herangezogene Rechts- oder Vertragsgrundlage. Der Kunde kann der Maßnahme widersprechen; Nimovis prüft den Widerspruch und teilt das Ergebnis begründet mit. Der Rechtsweg bleibt unberührt.
(5) Keine automatisierte Entscheidung. Nimovis setzt zur Beurteilung der Zulässigkeit von Inhalten keine automatisierten Verfahren ein. Über jede Maßnahme nach Absatz 3 entscheidet ein Mensch. Unberührt bleiben rein technische Prüfungen beim Hochladen, etwa auf Dateiformat und Dateigröße; sie beurteilen den Inhalt nicht.
(6) Kontaktstellen. Für Meldungen, Behördenanfragen und Mitteilungen nach den Vorschriften über digitale Dienste ist kontakt@nimovis.com erreichbar. Die Verständigung erfolgt in deutscher oder englischer Sprache.
§ 12 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag über die unentgeltliche Nutzung läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.
(2) Gegenüber Unternehmern laufen entgeltliche Abonnements über den gebuchten Zeitraum (ein Monat oder ein Jahr) und verlängern sich jeweils um denselben Zeitraum, wenn sie nicht bis zum Ende des laufenden Zeitraums gekündigt werden.
(2a) Gegenüber Verbrauchern läuft ein Abonnement zunächst über den gebuchten Zeitraum. Danach verlängert es sich auf unbestimmte Zeit; der Kunde kann es dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen. Ein bei der Buchung gewährter Nachlass für die jährliche Zahlweise bezieht sich auf den gebuchten Zeitraum.
(3) Der Kunde kann jederzeit kündigen:
- im Hub unter „Paket & Apps" über die Schaltfläche „Verträge hier kündigen",
- formlos in Textform an kontakt@nimovis.com; dafür genügt eine E-Mail, ein Grund ist nicht erforderlich.
Nimovis bestätigt den Zugang der Kündigung unverzüglich in Textform unter Angabe des Zeitpunkts des Zugangs und des Termins, zu dem der Vertrag endet.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Nimovis insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Abmahnung erheblich gegen § 11 oder § 11a Abs. 1 verstößt, wenn er mit der Zahlung von mindestens zwei Monatsentgelten in Verzug ist oder wenn die Fortsetzung des Vertrags gegen Ausfuhr- oder Sanktionsvorschriften verstieße (§ 2 Abs. 6).
(5) Rücknahme. Eine Kündigung kann der Kunde bis zu ihrem Wirksamwerden zurücknehmen, im Hub oder in Textform an kontakt@nimovis.com; danach nicht mehr. Für einen vorgemerkten Paketwechsel gilt § 7 Abs. 8. Eine während der Testphase erklärte Beendigung wirkt sofort (§ 6 Abs. 3) und kann nicht zurückgenommen werden.
(6) Für die Rechtzeitigkeit einer Kündigung ist der Zeitpunkt ihres Zugangs maßgeblich; bei einer Kündigung im Hub ist das der Zeitpunkt ihrer Erklärung dort.
§ 13 Daten bei Sperre, Kündigung und Löschung
(1) Die vom Kunden eingestellten Daten gehören dem Kunden. Nimovis nutzt sie ausschließlich zur Erbringung der vertraglichen Leistung.
(2) Löschung durch den Kunden. Löscht der Kunde eine Datei, wandert sie in den Papierkorb und bleibt dort 30 Tage wiederherstellbar; danach wird sie endgültig entfernt. Löscht der Kunde sein Konto, beginnt eine Bedenkzeit von 14 Tagen, innerhalb derer er die Löschung widerrufen kann; danach werden die Inhaltsdaten gelöscht und die Vertragsdaten anonymisiert, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht von Nimovis entgegensteht. Ein bereitgestellter Datenexport steht 7 Tage zum Abruf bereit.
(3) Das Ende eines entgeltlichen Pakets beendet nicht das Konto. Läuft ein Abonnement aus oder wird es gekündigt, wird das Konto kostenfrei im Free-Paket weitergeführt. Die Daten des Kunden bleiben erhalten, lesbar und exportierbar. Es gelten dann die Grenzen des Free-Pakets; überschreitet der belegte Speicher diese Grenze, sind keine weiteren Uploads möglich, bereits vorhandene Daten bleiben davon unberührt.
(4) Vor dem Ende eines gekündigten Pakets unterrichtet Nimovis den Kunden in Textform über den Termin, über die dann geltenden Grenzen und über die Exportmöglichkeit. Nimovis weist dabei auf die eigene Aufbewahrungspflicht des Kunden hin (§ 3 Abs. 3 lit. c).
(5) Nimovis löscht Inhaltsdaten nur, wenn der Kunde es auslöst. Das geschieht in drei Fällen: bei der Löschung einer Datei und bei der Löschung des Kontos (beide nach Absatz 2) sowie beim Ersetzen einer Datei durch eine neue Fassung. Im dritten Fall tritt die neue Fassung an die Stelle der bisherigen; die ersetzte Fassung wird dabei unmittelbar und endgültig entfernt, ohne in den Papierkorb zu wandern. Führt der Speicherbereich einen Fassungsverlauf, bleiben die früheren Fassungen erhalten; das ist bei Speicherbereichen von Produkten mit gesetzlicher Unveränderbarkeitspflicht der Fall. Ein Paketwechsel, das Auslaufen eines Abonnements, eine Sperre wegen Zahlungsverzugs und das Erreichen der Speichergrenze führen nie zur Löschung von Daten; sie können lediglich Funktionen sperren. Davon ausgenommen sind allein die zeitlich begrenzten Arbeitsstände in Nimovis PDF: Eine Bearbeitungssitzung und die darin erzeugten Arbeitsdateien werden 24 Stunden nach der letzten Bearbeitung endgültig entfernt. Die Frist beginnt mit jeder Bearbeitung neu, und die verbleibende Zeit wird in der Anwendung laufend angezeigt. Im Dokumentenspeicher abgelegte Dateien sind davon nicht betroffen.
(6) Endet ein Abonnement, weil eine Zahlung dauerhaft scheitert, unterrichtet Nimovis den Kunden mehrfach, bevor der Zugang zu den entgeltlichen Leistungen endet.
(7) Kontolöschung und laufendes Abonnement. Mit der Löschung des Kontos enden alle bestehenden Abonnements zum Zeitpunkt der Löschung. Für den laufenden Abrechnungszeitraum bereits gezahlte Entgelte werden nicht erstattet. Nimovis weist im Löschvorgang auf ein laufendes Abonnement und auf diese Folge hin, bevor der Kunde die Löschung auslöst.
(8) Geschützte Originale. Belege, die ein gebuchtes Produkt als geschütztes Original abgelegt hat, sind aus Gründen der Unveränderbarkeit (§ 146 Abs. 4 AO) weder änderbar noch einzeln löschbar. Sie bleiben lesbar, herunterladbar und exportierbar und werden erst mit der Löschung des Kontos entfernt. Sie belegen Speicherplatz und zählen gegen das Kontingent des gebuchten Pakets.
(9) Unberührt von Absatz 5 bleiben Löschungen, zu denen Nimovis gesetzlich verpflichtet ist. Insbesondere entfallen mit der Löschung eines Kontos auch dessen Verbindungen, Kontaktanfragen und Gruppenmitgliedschaften bei den bisherigen Kontakten.
§ 13a Anbieterwechsel und Datenübertragung
(1) Der Kunde kann jederzeit zu einem anderen Anbieter wechseln, die Leistung auf eine eigene Infrastruktur verlagern oder den Vertrag beenden und seine Daten mitnehmen. Nimovis unterstützt ihn dabei nach den folgenden Absätzen.
(2) Einleitung. Der Kunde verlangt den Wechsel in Textform oder im Hub. Die Frist für die Einleitung beträgt höchstens zwei Monate. Die Kündigungsregeln des § 12 gehen vor, soweit sie für den Kunden günstiger sind: Gegenüber Unternehmern ist die Kündigung bis zum letzten Tag der Laufzeit möglich, gegenüber Verbrauchern nach der ersten Verlängerung jederzeit mit einer Frist von einem Monat.
(3) Übergangszeitraum. Nach Ablauf der Frist nach Absatz 2 beginnt ein Übergangszeitraum von höchstens 30 Kalendertagen, in dem Nimovis die Leistung unverändert weiter erbringt und die Übertragung unterstützt. Ist die Übertragung in diesem Zeitraum technisch nicht durchführbar, unterrichtet Nimovis den Kunden darüber innerhalb von 14 Arbeitstagen ab dem Wechselverlangen und verlängert den Übergangszeitraum einmalig um einen angemessenen Zeitraum. Der Kunde kann den Übergangszeitraum seinerseits einmalig um einen von ihm bestimmten Zeitraum verlängern.
(4) Exportierbare Daten. Nimovis stellt dem Kunden die folgenden Kategorien in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format bereit. Die Aufzählung ist abschließend:
| Produkt | Datenkategorien | Format |
|---|---|---|
| Nimovis Hub | Stammdaten, Profilangaben und Sichtbarkeitsstufen, Nimovis-ID, Einstellungen, Einwilligungen und deren Widerrufe, Kontaktpunkte, Abonnements samt Leistungsbild und Vertragsnachweis, Rechnungen, Verbindungen und Gruppen, Support-Anfragen, Aktivitätsspur, Sitzungen | JSON |
| Nimovis Dokumente | die abgelegten Dateien im Originalformat als ZIP-Archiv über den Sammel-Download, einschließlich der geschützten Originale. Ein Archiv umfasst derzeit bis zu 50 Dateien und 500 MB; größere Bestände führt der Kunde in mehreren Archiven aus, ohne dass ein Teil ausgeschlossen bliebe. Führt ein Speicherbereich einen Fassungsverlauf, sind auch die früheren Fassungen ausführbar | ZIP |
| Nimovis PDF | dauerhafte Ergebnisse liegen im Dokumentenspeicher und werden dort übertragen; Bearbeitungssitzungen sind flüchtige Arbeitsstände (§ 13 Abs. 5) und werden nicht übertragen | entfällt |
| Nimovis Buchhaltung | Mandantenstammdaten, Kontenrahmen, Journal mit allen Buchungen und Belegverweisen, Kunden und Lieferanten, Artikel, Ausgangs- und Eingangsrechnungen samt Belegdateien, Zahlungen, Bankkonten und Kontoumsätze, Kassenbücher, Anlagenspiegel, Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Jahresdaten, Prüfprotokoll | CSV und DATEV-Buchungsstapel |
(5) Nicht übertragen werden die folgenden Kategorien, weil sie allein dem internen Betrieb der Plattform dienen und ihre Herausgabe Geschäftsgeheimnisse von Nimovis offenlegen würde. Auch diese Aufzählung ist abschließend:
- a) Sicherungskopien und ihre Verwaltungsdaten,
- b) Betriebs-, Sicherheits- und Zugriffsprotokolle, soweit sie nicht nach Absatz 4 zur Aktivitätsspur gehören,
- c) die Schlüssel und Zwischenwerte der Prüfsummenkette, mit der die Unveränderbarkeit gesichert wird; das Prüfprotokoll selbst ist Teil des Exports,
- d) Kennzahlen und Auswertungen, die die Plattform aus den Daten des Kunden berechnet, soweit sie sich aus den übertragenen Daten wiedergewinnen lassen,
- e) Konfiguration, Programmcode und Betriebsgeheimnisse von Nimovis sowie Daten anderer Kunden.
(6) Abruf nach dem Übergangszeitraum. Nach dem Ende des Übergangszeitraums bleiben die Daten mindestens 30 Kalendertage zum Abruf bereit. Ein zur Verfügung gestelltes Exportpaket steht abweichend davon 7 Tage bereit (§ 13 Abs. 2); der Kunde kann innerhalb der 30 Tage ein neues anfordern.
(7) Kein Entgelt. Für den Wechsel, die Übertragung und den Abruf erhebt Nimovis kein Entgelt.
(8) Verfahren und Formate beschreibt Nimovis auf einer öffentlich zugänglichen Seite. Dort sind auch die Orte benannt, an denen die eingesetzte Infrastruktur betrieben wird.
(9) Das Ende eines Abonnements ist kein Vertragsende (§ 13 Abs. 3). Der Zugang zu den Daten und ihr Export bleiben auch dann bestehen, wenn ein Paket ausläuft oder gekündigt wird.
§ 14 Datenschutz
(1) Nimovis verarbeitet personenbezogene Daten nach den geltenden Datenschutzgesetzen. Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung.
(2) Die Server stehen in Deutschland.
(3) Soweit Nimovis personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO in der Fassung vom 2026-08-26, abrufbar unter https://nimovis.com/auftragsverarbeitung/. Er wird mit diesen AGB einbezogen und geht ihnen im Umfang seines Regelungsbereichs vor.
§ 15 Support
(1) Anfragen nimmt Nimovis über das Support-Formular im Hub und unter kontakt@nimovis.com entgegen.
(2) Nimovis bearbeitet Anfragen an Werktagen. Eine bestimmte Reaktionszeit wird nur zugesagt, soweit der Kunde den Baustein „Prioritäts-Support" gebucht hat oder das gebuchte Paket ihn enthält.
§ 16 Mängelrechte
(1) Nimovis schuldet die Bereitstellung der Plattform in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand während der Vertragslaufzeit.
(2) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften über Verträge über digitale Produkte (§§ 327 ff. BGB). Ist die Plattform mangelhaft, kann der Kunde nach Maßgabe des Gesetzes Nacherfüllung verlangen, den Vertrag beenden, den Preis mindern und Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Die Pflicht zur Bereitstellung von Aktualisierungen ergibt sich aus § 10 Abs. 1.
(3) Der Kunde soll Mängel möglichst bald in nachvollziehbarer Form anzeigen, damit sie schnell behoben werden können. Gesetzliche Rechte des Verbrauchers bleiben davon unberührt; insbesondere ist die Anzeige keine Voraussetzung für seine Mängelrechte.
(4) Gegenüber Unternehmern gilt zusätzlich: Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich an. Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.
§ 17 Haftung
(1) Nimovis haftet unbeschränkt
- a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- b) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- c) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie
- d) im Umfang einer von Nimovis übernommenen Garantie.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Nimovis nur bei der Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (wesentliche Vertragspflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Haftung für Datenverlust. Die Haftung für den Verlust von Daten ist auf denjenigen Aufwand begrenzt, der erforderlich ist, um die Daten aus ordnungsgemäß erstellten Sicherungskopien wiederherzustellen. Gegenüber Unternehmern gilt diese Begrenzung zusätzlich nur, soweit der Kunde die Ausfuhr seiner Daten nach § 13a in zumutbarem Umfang genutzt hat. Absatz 1 bleibt in jedem Fall unberührt; gegenüber Verbrauchern bleiben außerdem die Mängelrechte nach § 16 Abs. 2 unberührt, insbesondere der Anspruch auf Nacherfüllung.
(4) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände, insbesondere die Haftung nach Art. 82 DSGVO, bleiben unberührt.
(5) Die Absätze 1 bis 4 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Nimovis.
§ 18 Nutzungsrechte
(1) Nimovis räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht ein, die Plattform bestimmungsgemäß zu nutzen.
(2) Der Kunde darf die Plattform nicht Dritten zur Nutzung überlassen. Als Dritte gelten nicht die Mitglieder, die der Kunde im Rahmen der gebuchten Grenzen in seinem Konto anlegt.
(3) Alle Rechte an der Software, an Marken und an Inhalten von Nimovis bleiben bei Nimovis.
(4) Rechte an den Inhalten des Kunden. Damit Nimovis die vertraglich geschuldete Leistung erbringen kann, räumt der Kunde Nimovis an den von ihm eingestellten Inhalten ein einfaches, nicht ausschließliches, räumlich unbeschränktes und auf die Laufzeit des Vertrags sowie auf den Vertragszweck beschränktes Nutzungsrecht ein. Es umfasst ausschließlich das Recht,
- a) die Inhalte zu speichern und zu vervielfältigen, soweit dies für die Bereitstellung, den Betrieb und die Datensicherung erforderlich ist,
- b) sie technisch zu bearbeiten und umzuwandeln, soweit dies für eine vom Kunden angeforderte Funktion erforderlich ist, insbesondere Zusammenfügen, Teilen, Ordnen von Seiten, Schwärzen, Versehen mit Wasserzeichen und Seitenzahlen, Komprimieren und Umwandeln von Dokumenten, das Erzeugen von Vorschaubildern sowie von Text- und Bildauszügen und das Führen von Fassungen einer Datei, sowie in den Paketen ohne den Baustein „eigenes Rechnungs-Branding" das Anbringen eines Nimovis-Hinweises auf den erzeugten Rechnungsdokumenten (§ 5 Abs. 6),
- c) sie zu übertragen, soweit dies für die Bereitstellung an den Kunden und an die von ihm angelegten Mitglieder erforderlich ist, und
- d) sie denjenigen Personen zugänglich zu machen, die der Kunde durch eine von ihm aktiv gewählte Freigabe oder Sichtbarkeitsstufe dazu bestimmt, und nur diesen.
Ein weitergehendes Recht wird nicht eingeräumt. Die Rechte an den Inhalten bleiben beim Kunden (§ 13 Abs. 1).
(5) Widerruf und Ende. Das Recht nach Absatz 4 ist widerruflich; der Widerruf kann auch darin liegen, dass der Kunde den Inhalt löscht oder eine Freigabe zurücknimmt. Es endet mit dem Vertrag. Ausgenommen sind Sicherungskopien, die bis zu ihrer turnusmäßigen Überschreibung bestehen bleiben, längstens 30 Tage; Nimovis darf sie in dieser Zeit ausschließlich zur Wiederherstellung des Betriebs nutzen.
(6) Keine Auswertung. Nimovis wertet die Inhalte des Kunden nicht zu eigenen Zwecken aus. Ausgeschlossen sind insbesondere die Auswertung zu Werbe- oder Marktforschungszwecken, die Verwendung zur Entwicklung oder zum Training von Systemen künstlicher Intelligenz und die Weitergabe an Dritte. Unberührt bleiben die Verarbeitung durch Auftragsverarbeiter im Rahmen des Vertrags nach § 14 Abs. 3 und Übermittlungen, zu denen Nimovis gesetzlich verpflichtet ist.
§ 19 Änderungen dieser AGB
(1) Nimovis kann diese AGB ändern, wenn dies zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage, an höchstrichterliche Rechtsprechung oder an eine geänderte Leistung erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
(2) Gegenüber Unternehmern teilt Nimovis die Änderung mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit und weist dabei auf das Widerspruchsrecht und die Folgen eines Schweigens hin. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gilt die Änderung als angenommen. Widerspricht er, kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.
(3) Gegenüber Verbrauchern wird eine Änderung nur wirksam, wenn der Kunde ihr zustimmt. Nimovis teilt die Änderung mindestens sechs Wochen vor dem vorgesehenen Wirksamwerden in Textform mit, stellt die alte und die neue Fassung gegenüber und bittet um Zustimmung. Stimmt der Kunde nicht zu, gilt die bisherige Fassung fort; Nimovis kann den Vertrag in diesem Fall zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin kündigen. Ein Schweigen des Kunden gilt nicht als Zustimmung.
(4) Änderungen, die weder die Hauptleistung noch das Entgelt betreffen und den Kunden nicht benachteiligen, teilt Nimovis gegenüber Unternehmern lediglich mit. Gegenüber Verbrauchern bleibt Absatz 3 auch für solche Änderungen unberührt.
§ 20 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Hamburg. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände; die Rechtswahl nach Absatz 1 entzieht einem Verbraucher nicht den Schutz zwingender Vorschriften des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform.
(4) Nimovis ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.